Es ist sehr schön ein Au-Pair auf zu nehmen und Sie
haben viele Vorteile davon!
Ebenso wie sich das Au-Pair gegenüber Ihnen verpflichtet,
sich in die Familie zu integrieren und Ihnen zu helfen,
gehen auch Sie gegenüber dem Au-Pair folgende
Verpflichtungen ein:
• Ermöglichung der Teilnahme am Familienleben
• Ermöglichung der Teilnahme an einem Sprachkurs (deutsch)
oder anderen kulturellen Veranstaltungen, welche die
deutsche Kultur betreffen
• Ermöglichung der Ausübung der Religion
• Bezahlung der Fahrten zum Sprachkurs mit dem öffentlichen
Nahverkehr und Übernahme der Kosten des Sprachkurses.
Es
bietet sich meistens an, eine Monatskarte zu kaufen, die es
dem Au-Pair auch ermöglicht andere Besorgungen für die
Familie zu erledigen (das Au-Pair besucht beispielsweise
mit den Kindern ein Schwimmbad oder Kindergeburtstag)
• Dem Au-Pair an mindestens vier Abenden frei zu geben.
Außerdem ist die Arbeitszeit so aufzuteilen, dass
mindestens eineinhalb freie Tage in der Woche entstehen
(muss nicht zwangsläufig der Sonntag sein –mindestens ein
Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Die tägliche
Arbeitszeit darf 6 Stunden nicht übersteigen. Dem Au-Pair
muss es ermöglicht werden, regelmäßig einen Sprachkurs
(deutsch) besuchen zu können
• Bei Abwesenheit beider Gasteltern während der Arbeitszeit
dem Au-Pair ein Ansprechpartner für den Notfall zur
Verfügung zu stellen (weitere Familienmitglieder, wie
Großeltern, Onkel oder Tanten der Kinder, etc. oder aber
auch Nachbarn, gute Freunde, etc.)
• Ein Taschengeld in Höhe von € 260.- monatlich zu zahlen –
auch im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen)
• Das Au-Pair gegenüber Krankheit, Schwangerschaft, Folgen
eines Unfalles und Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht)
zu versichern und die Kosten hierfür zu übernehmen (es gibt
günstige Komplettpakete – bei Fragen hierzu helfen wir
Ihnen gerne weiter)
• Kost und Logis frei zu überlassen
• Das eigene Telefon für Anrufe zu Abroad Au Pair Work
Language Programs (oder einer diese vertretenden Stelle im
Inland) zur Verfügung zu stellen und dabei die Kosten für
diese Telefonate zu übernehmen
• Dem Au-Pair das eigene Telefon (oder eine adäquate
Möglichkeit) mindestens einmal in der Woche zur Verfügung
zu stellen, um seine Heimatfamilie kontaktieren zu können.
Dies bedeutet nicht, dass Sie auch die Kosten für das
Telefonat übernehmen müssen
• 24 Werktage bezahlten Urlaubes bei einem Aufenthalt von
einem Jahr (bei kürzeren Aufenthalten, entsprechende
Kürzung von 2 Tagen pro Monat) zu gewähren. Der Urlaub des
Au-Pairs kann mit Ihrem Urlaub zusammenfallen, insofern es
in dieser Zeit nur unwesentliche Aufgaben zu erledigen hat
und keine Anwesenheitspflicht besteht
• An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes in dem Sie
wohnen Ihrem Au-Pair frei zu geben – oder die Zeit mit
Freizeit aus zu gleichen
• Dem Au-Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen
• Das Au-Pair rechtzeitig bei den deutschen Behörden an-
und ab zu melden und – falls notwendig – die Verlängerung
des Visums einzuholen, sowie dafür Sorge zu tragen, dass
eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt