Sie gehen als Familie mit dem Au-Pair ein
Vertragsverhältnis ein. Dies umschließt Pflichten
Ihrerseits, aber natürlich stehen Ihnen damit auch
bestimmte Rechte zu.
• Das Au-Pair verpflichtet sich, sich in Ihr Familienleben
zu integrieren. Das bedeutet auch, an Familienfeiern
teilzunehmen. Dabei können Sie auch von ihm verlangen, dass
es dabei Ihre Kinder mitbetreut. Sie werden sehen, wie viel
entspannter Sie solche Feste von nun ab verbringen!
• Das Au-Pair verpflichtet sich für 30 Stunden in der Woche
Ihnen bei der Kinderbetreuung und bei leichten Tätigkeiten
im Haushalt zu helfen. Sie werden dadurch sehr viel
flexibler! Wenn Sie während der Arbeitszeit des Au-Pairs
eben mal eine Besorgung machen müssen, brauchen Sie nicht
mehr aufwendig in der Nachbarschaft eine Betreuung für die
Kinder zu organisieren! Sie wissen Ihre Kinder außerdem in
guten und bekannten Händen.
• Sie können endlich auch abends mal wieder in Ruhe
ausgehen ohne zusätzliche Kosten! Das Au-Pair verpflichtet
sich Ihnen gegenüber zum Babysitting an maximal drei Tagen
in der Woche (fließt in die dreißig Wochenstunden mit ein).
• Selbstverständlich begleitet Ihr Au-Pair sie auch in den
Urlaub! Sie übernehmen lediglich die Kosten. Natürlich
gelten hier die gleichen Vertragsbedingungen wie zu Hause.
Aber wäre es nicht toll, grade im Urlaub auch mal wieder
ein paar Stunden ungestört zu zweit zu sein?
• Das Au-Pair verpflichtet sich, sich den Arbeitszeiten der
Familie anzupassen. Die Arbeitszeiten können also
individuell ausgehandelt werden, so wie es für Sie beide am
günstigsten ist. Jedoch muss eine gewisse Regelmäßigkeit
dabei erkennbar sein.
• Das Taschengeld muss nach sechs Wochen Krankheit nicht
weitergezahlt werden.
• Sie dürfen aus wichtigem Grund nach § 626, BGB das
Vertragsverhältnis mit dem Au-Pair fristlos beenden.
• Der Urlaub des Au-Pairs kann mit Ihrem Urlaub
zusammenfallen, insofern es in dieser Zeit nur
unwesentliche Aufgaben zu erledigen hat und keine
Anwesenheitspflicht besteht.